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„Partner”-Zusatz in der Firma
Das durch § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG begründete Verbot der Verwendung der Zusätze „Partnerschaft” bzw. „und Partner” durch nach Inkrafttreten des PartGG neu gegründete andere Gesellschaften als Partnerschaften verstößt nicht gegen Verfassungs- oder Europarecht. Das Verbot des § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG umfasst auch die Verwendung des Begriffs „Partners” ohne Beifügung der Verknüpfung „und” oder ein entsprechendes Zeichen jedenfalls dann, wenn der Begriff als Bezeichnung der Rechtsform verstanden werden kann ( 1W 180/02, GmbHR 2004 S. 1024).▶VT 760/04