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Erbringung der Stammeinlage bei zeitnaher Rücküberweisung als Darlehen
Fließt ein auf die Stammeinlage einer Vorrats-GmbH geleisteter Betrag innerhalb von vier Wochen den Gründungsgesellschaftern als Darlehen wieder zu, ist die Stammeinlage nicht ordnungsgemäß erbracht worden. Die Einlageschuld wird auch nicht durch eine spätere Darlehensrückzahlung getilgt, wenn diese nur dem Zweck dient, die Vorrats-GmbH verkaufsfähig zu machen ([Abgrenzung zu BGH, StuB 2003 S. 671] OLG Schleswig, Urteil vom - 5 U 132/03, ZIP 2004 S. 1358 [nrkr.]).▶VT 759/04