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Körperschaftsteuer | Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des mittelbar beteiligten Geschäftsführers als vGA
Übernimmt eine Kapitalgesellschaft die Kosten einer Veranstaltung, zu der ihr Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter aus Anlass seines Geburtstags eingeladen hat, so sind ihre sich hieraus ergebenden Aufwendungen vGA. Das gilt unabhängig von der Anzahl der eingeladenen Personen und von der Höhe der Aufwendungen und auch dann, wenn die Teilnehmer der Veranstaltung überwiegend Arbeitnehmer der Gesellschaft sind (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 728/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte der Geschäftsführer der Klägerin (GmbH), die er über eine KG mehrheitlich beherrschte, ca. 2 650 Personen (davon 2 580 Betriebsangehörige) zur Feier seines Geburtstags eingeladen (Auszug aus der Einladung: „… möchte ich mit Ihnen meinen 50. Geburtstag feiern.”). Das FA behandelte die von der Gmb...