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StuB 19/2003 S. 912

Unwirksame Schwarzgeldvereinbarung beim Arbeitslohn

Eine Abrede, die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen („schwarz”) auszuzahlen, führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags. Soll die Abführung von Steuern und Beiträgen vereinbarungsgemäß teilweise unterbleiben, ist nur diese Abrede und nicht ein Teil der Vergütungsvereinbarung nichtig (§§ 134, 138 BGB, §§ 263, 266a StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; ).▶VT 996/03

Praxishinweise: Der Gesetzgeber geht nicht von der Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags aus, wenn die Vertragspartner darüber einig sind, dass keine ESt und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden sollen. Nach Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom (BGBl I S. 2787) ist ...

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