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StuB 19/2003 S. 911

Gewerbeuntersagung trotz eröffneten Insolvenzverfahrens

Ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, das mit Steuerschulden der KG begründet wird, kann auch dann fortgesetzt werden, wenn sich die KG in einem Insolvenzverfahren befindet oder von insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen betroffen ist. Ungeordnete Vermögensverhältnisse i. S. von § 12 GewO liegen insbesondere auch dann vor, wenn der Gewerbetreibende gegen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat (§ 35 GewO, § 21 InsO; VG Gießen, Beschluss vom  - 8 G 508/03, DB 2003 S. 1505).▶VT 993/03

Praxishinweise: Für eine von Teilen der Literatur geforderte Einschränkung (vgl. z. B. Heß, in: Friauf, GewO, Bd. I, Stand: März 2003, § 12 Rn. 7), die Regelung des § 12 GewO komme in Fällen einer durch die mangelnde Erfüllung öffentlich-rechtlicher Za...

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