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Einkommen-/Lohnsteuer | Tarifbegünstigte Abfindung trotz späterer Jubiläumszuwendung
Zahlt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Entlassung eine Abfindung und in einem späteren Veranlagungszeitraum eine Jubiläumszuwendung, die dieser bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte, kann die Jubiläumszuwendung eine für die Tarifbegünstigung der Hauptentschädigung unschädliche Entschädigungszusatzleistung sein (Bezug: § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 EStG).▶VT 958/03
▶Praxishinweise: Der BFH sieht in der (nachträglichen) Zahlung der Jubiläumszuwendung eine Entschädigungszusatzleistung, die der (frühere) Arbeitgeber aus Gründen der sozialen Fürsorge erbringt und die deshalb gemäß seinen Entscheidungen vom (BStBl 2002 II S. 180 = StuB 2002 S. 199) und vom (BFH/NV 2002 S. 1379 = StuB 2002 S. 870) die Tarifbegünstigung der Hauptentschädigung nicht zum Wegfall bringen. Auch dies...