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Einkommensteuer | Keine sonstigen Einkünfte bei Aufgabe von Nachbarrechten durch Grundstücksverkauf
Veräußert ein Stpfl. sein Grundstück an seinen Nachbarn, der mit dem Eigentumserwerb zugleich erreichen möchte, dass der Stpfl. seine öffentlich-rechtlichen Abwehrrechte gegen dessen Bauvorhaben nicht (mehr) geltend macht, so ist das Entgelt dem nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbaren Veräußerungsvorgang auch dann zuzuordnen, wenn sich der Stpfl. im Kaufvertrag ausdrücklich zum Verzicht auf seine Nachbarrechte verpflichtet (Bezug: § 22 Nr. 3 EStG).▶VT 658/04
▶Praxishinweise: Der BFH lehnt es ab, eine steuerpflichtige Leistung (§ 22 Nr. 3 EStG) vom Kaufpreis abzuspalten, da auch ein überhöhter Kaufpreis als Gegenleistung für die Grundstücksveräußerung zu behandeln ist. Die aufgegebenen Nachbarschaftsrechte sind Ausfluss der Eigentümerposition und gehen mit der entgeltlichen Übertragung des Eigentums unt...