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Kosten der Zwangsräumung eines unbebauten, besetzten Grundstücks als Anschaffungs-/Herstellungskosten
Wird ein unbebautes, besetztes Grundstück zwangsweise geräumt, um es anschließend teilweise bebauen und teilweise als Freifläche vermieten zu können, sind die Aufwendungen für die Zwangsräumung, soweit sie die zu bebauende Fläche betreffen, Herstellungskosten der später errichteten Gebäude, und soweit sie die Freifläche betreffen, Anschaffungskosten des Grund und Bodens (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 255 Abs. 1 Satz 1, § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB).▶VT 649/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte der Kläger ein Grundstück erworben, das im Anschaffungszeitpunkt widerrechtlich mit Wohn- und Bauwagen besetzt war, und ließ das Grundstück in der Folgezeit zwangsräumen. Der BFH folgte nicht der Auffassung des FG, das die Räumungskosten als sofort abzugsfähige (vorab entstandene) Werbungskosten b...