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Einbringung von aus einer Realteilung hervorgegangenen Wirtschaftsgütern
Bringt der Gesellschafter einer realgeteilten Personengesellschaft die ihm bei der Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter anschließend in eine mit einem Dritten errichtete Personengesellschaft ein, kann diese die eingebrachten Wirtschaftsgüter auch dann mit dem Teilwert ansetzen, wenn für sie bei der Ermittlung des Realteilungsgewinns Buchwerte angesetzt wurden (Bezug: § 16 Abs. 3 EStG 1986).▶VT 648/04
▶Praxishinweise: Eine Bindungswirkung der Wertansätze in der „Realteilungsbilanz” besteht nach Auffassung des BFH nur in Bezug auf die Gesellschafter der realgeteilten Personengesellschaft. Da es sich bei einer anschließenden Einbringung der Wirtschaftsgüter aber um ein gesondertes Rechtsgeschäft handelt, wirkt diese Bindungswirkung nicht fort. Vielmehr wird in der Person des Einbring...