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Gewinnerhöhende Auflösung einer § 6b-Rücklage durch irrtümlich zu niedrigen Ausweis in der Bilanz
(1) Hat das FA eine in der Bilanz des Vorjahres gebildete, im Folgejahr nicht auf Reinvestitionsobjekte übertragene, aber dennoch in der bei ihm eingereichten Bilanz des Folgejahres irrtümlich niedriger ausgewiesene § 6b-Rücklage als gewinnerhöhend aufgelöst behandelt, hat der Stpfl. gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 68/04, EFG 2004 S. 972) keine Möglichkeit mehr, dieses Ergebnis zu korrigieren, denn die Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung oder -änderung i. S. des § 4 Abs. 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1999 sind in diesem Fall nicht gegeben. (2) Eine gebildete § 6b-Rücklage kann auch schon vor Ablauf der Reinvestitionsfristen des § 6b Abs. 3 Satz 5 EStG ganz oder teilweise aufgelöst werden. § 6b Abs. 3 Satz 5 EStG enthält nur einen äußersten zeitlichen Rahmen für die Über...