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Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Der Arbeitgeber schuldet einem Arbeitnehmer, der die Verdienstgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung überschreitet, keinen Beitragszuschuss zu den Krankenversicherungskosten seines Kindes, sofern dieses Kind beim anderen Ehegatten familienversichert ist. Ein Arbeitnehmer, der nicht gesetzlich pflegeversichert, aber nach § 23 SGB XI verpflichtet ist, für sich und seine Angehörigen eine private Pflegeversicherung zu unterhalten, hat gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch auf Beitragszuschuss für die Pflegeversicherung seines Kindes, wenn die private Pflegeversicherung für das Kind besondere Prämien verlangt (§ 257 Abs. 2 Satz 1 SGB V, §§ 61 Abs. 2 Satz 1, 23, 25 110 SGB XI; ).▶VT 943/03
▶Praxishinweise: Ein Anspruch auf Beitragszuschuss gegen den Arbeitgebe...