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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für ein (Anschluss-) Universitätsstudium als vorab entstandene Werbungskosten
Aufwendungen für ein Universitätsstudium im Anschluss an ein Fachhochschulstudium können Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es ist nicht darauf abzustellen, ob es sich bei dem Hochschulstudium um ein Erst- oder Zweitstudium handelt oder ob das Studium die Grundlage für eine neue oder andere berufliche Basis schafft (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 EStG).▶VT 902/03
▶Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass (vorab entstandene) Werbungskosten schon dann gegeben sind, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen (steuerbaren) Einnahmen aus der angestrebten Tätigkeit stehen. Bei einem Anschlussstudium, das der Vertiefung und Ergänzung von Kenntnissen und Fähigkeiten dient, ...