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Nebenleistungspflicht der Gesellschafter zur Geschäftsführung bei Erfordernis der einstimmigen Beschlussfassung
Die Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, an der mehrere gleichzeitig zu Geschäftsführern bestellte Gesellschafter beteiligt sind, dass Beschlüsse der Gesellschafterversammlung Einstimmigkeit erfordern, kann gem. (BB 2002 S. 1063) regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass dadurch eine Nebenleistungspflicht der Gesellschafter zur Geschäftsführung begründet wird, die eine einseitige Niederlegung des Geschäftsführeramts ausschließt (Bezug: §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 3 Satz 2 GmbHG).