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Umsatzsteuer | Umsatzabhängige Rückvergütung als nachträgliche Entgelterhöhung
Gewährt eine Genossenschaft ihren Mitgliedern mit Gutschriften eine umsatzabhängige Rückvergütung für die an die Genossenschaft erbrachten Lieferungen, handelt es sich um eine nachträgliche Erhöhung des Entgelts mit der Folge, dass die Genossenschaft insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
§ 15 Abs. 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1 UStG 1993
Praxishinweise: Nachträgliches Entgelt liegt dann vor, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Orientiert sich die Rückvergütung an dem Leistungsbeitrag (= Umsatz) des einzelnen Genossen, so ist hierin ein nachträgliches Entgelt zu sehen, da es sich nicht um eine Gewinnverteilung handelt, die von der Höhe der Beteiligung der Genossen abhängig ist. Die „Rückvergütung” ist in erster Linie für Genossenschaften inter...