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Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung für Grundbesitz nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
Nach dem (n. v.) kann die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Grundstück zum Vermögen einer Grundstücksgesellschaft gehört, an der eine Lebensversicherung beteiligt ist und das Grundstück dem Deckungsstock dieser Lebensversicherung verhaftet ist. Das Grundstück dient in diesem Fall dem Gewerbebetrieb der Lebensversicherung.
Praxishinweise: Obwohl die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfüllt gewesen seien, sah der BFH die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung jedoch nach § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG als ausgeschlossen an. Nach dieser Vorschrift ist die erweiterte Kürzung nicht zu gewähren, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesell- S. 923schafters dient. Diese Voraussetzung sei im verhandelten Fall...