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Umsatzsteuer | Entgeltlicher Verzicht auf Testamentsvollstreckertätigkeit als sonstige Leistung
Der Verzicht auf die Ausübung des Amts als Testamentsvollstrecker gegen „Entschädigung bzw. Schadenersatz” kann eine sonstige Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 sein (Bezug: Art. 6 Richtlinie 77/388/EWG).▶VT 635/04
▶Praxishinweise: Eine sonstige Leistung kann auch in einem Verzicht auf die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bestehen. Da im Streitfall durch den Verzicht des Klägers die Beendigung der Beschränkung der Rechtsstellung des Erben und der Verzicht gegen Entgelt erfolgten, bestand der für einen steuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und empfangenem Gegenwert. Besteht ein solcher Zusammenhang, so verbietet sich eine (weitere) Prüfung, ob „echter” (nicht steuerbarer) Schadenersatz vorliegt (vgl. dazu auch Schiffer/von Schubert, StuB 2004 S. 742).