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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für Teilnahme an einem Betriebsausflug als Werbungskosten?
Nimmt der Stpfl. an einem Betriebsausflug teil, ohne dass eine Pflicht zur Teilnahme besteht, so stellen gem. rkr. Urteil des FGS. 793Düsseldorf vom - 10 K 2335/00 E (EFG 2004 S. 645) Aufwendungen, die ihm dadurch entstehen, keine Werbungskosten dar. Dies gilt auch dann, wenn er seiner beruflichen Tätigkeit nur noch eingeschränkt nachgeht, weil er überwiegend gewerkschaftliche und Personalvertretungsaufgaben wahrnimmt (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG).▶VT 634/04