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Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Gewinnermittlungsart jeweils zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
Das einem Stpfl. zustehende Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 107/04, EFG 2004 S. 1111) jeweils zu Beginn eines Gewinnermittlungszeitraums auszuüben; die Entscheidung zugunsten der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung kann nicht nachträglich geändert werden (Bezug: § 4 Abs. 1, Abs. 3 EStG).▶VT 625/04
▶Praxishinweise: (1) Der Kläger, Angehöriger eines freien Berufs, hatte die in den für die Streitjahre eingereichten ESt-Erklärungen erklärten Gewinne aus seiner selbständigen Tätigkeit i. S. des § 18 EStG nach § 4 Abs. 3 EStG durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben ermittelt. In Verfolgung einer steuerlichen Außenprüfung beantragte er, die Gewinne abweichend von der bisherigen...