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Umsatzsteuer | Private Verwendung eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Betriebsgebäudes steuerpflichtig
Die Art. 6 Abs. 2 Unterabsatz 1 Buchst. a und 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage sind so auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, wonach die Verwendung eines Teils eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Betriebsgebäudes für den privaten Bedarf des Stpfl. als eine – als Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks i. S. des Art. 13 Teil B Buchst. b – steuerfreie Dienstleistung behandelt wird.▶VT 860/03
▶Praxishinweise: (1) Der EuGH verneint damit die Frage nach der Steuerbefreiung. Beurteilungsbasis ist der in der EuGH-Rechtsprechung fest verankerte Grunds...