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BFH 10.04.2003 XI R 4/02, StuB 17/2003 S. 808

Einkommensteuer | Begünstigte Abfindung von Pensionsansprüchen eines Gesellschafter-Geschäftsführers

(1) Die Abfindung, die der Gesellschafter-Geschäftsführer, der seine GmbH-Anteile veräußert, für den Verzicht auf seine Pensionsansprüche gegen die GmbH erhält, kann eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG sein. (2) Eine an die Geschäftsführertätigkeit anschließende Beratungstätigkeit kann im Einzelfall nicht als Fortsetzung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses angesehen werden (Bezug: § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 EStG).▶VT 858/03

Praxishinweise: Eine begünstigte Entschädigung liegt vor, wenn der Stpfl. das schadensstiftende Ereignis nicht selbst herbeigeführt hat bzw. vom Stpfl. selbst oder mit dessen Zustimmung wegen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Drucks herbeigeführt wurde. Aus dem Anteilsverkauf kann aber nicht auf ein selbst herbeigeführtes schadensst...

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