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Aktien einer Zuckerfabrik als notwendiges landwirtschaftliches Betriebsvermögen
Ist mit dem Besitz von Aktien einer Zuckerfabrik laut Satzung eine Rübenlieferungsverpflichtung und damit ein Rübenlieferungsrecht verbunden, gehören die Aktien gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: IV R 19/02, EFG 2003 S. 830) auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs, wenn diese Satzungsbestimmung schon vor Inkrafttreten der EG-VO 206/68 wegen entgegenstehender Branchenvereinbarungen nicht beachtet wurde (Bezug: §§ 4, 13 EStG). In einem weiteren nrkr. Urteil bestimmt das FG Köln (vom - 3 K 2293/98; Rev. eingel., BFH-Az.: IV R 15/03, EFG 2003 S. 1156), dass Aktien einer Zuckerrüben-AG zum notwendigen Betriebsvermögen eines Landwirts gehören, wenn mit dem Aktienbesitz Rechte und Pflichten verbunden sind. Hieran habe auch die Einführung der E...