Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 17/2003 S. 799

Aktien einer Zuckerfabrik als notwendiges landwirtschaftliches Betriebsvermögen

Ist mit dem Besitz von Aktien einer Zuckerfabrik laut Satzung eine Rübenlieferungsverpflichtung und damit ein Rübenlieferungsrecht verbunden, gehören die Aktien gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: IV R 19/02, EFG 2003 S. 830) auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs, wenn diese Satzungsbestimmung schon vor Inkrafttreten der EG-VO 206/68 wegen entgegenstehender Branchenvereinbarungen nicht beachtet wurde (Bezug: §§ 4, 13 EStG). In einem weiteren nrkr. Urteil bestimmt das FG Köln (vom  - 3 K 2293/98; Rev. eingel., BFH-Az.: IV R 15/03, EFG 2003 S. 1156), dass Aktien einer Zuckerrüben-AG zum notwendigen Betriebsvermögen eines Landwirts gehören, wenn mit dem Aktienbesitz Rechte und Pflichten verbunden sind. Hieran habe auch die Einführung der E...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen