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StuB 17/2002 S. 882

Vertragsänderung durch Klage gegen die Feststellung des Jahresabschlusses einer KG?

Mit einer Klage gegen die Feststellung des Jahresabschlusses einer KG (hier: Hotelappartmentanlage) kann gem. eine Änderung von Verträgen der KG mit ihren Gesellschaftern und hiernach zu zahlender (Nutzungs-)Entgelte nicht erreicht werden. Der Jahresabschluss ist lediglich ein Rechenwerk, das aus der Bilanz und aus der GuV besteht. Gezahlte Nutzungsentgelte sind in der GuV als Aufwand, noch nicht gezahlte fällige Entgelte sind in der Bilanz als Verbindlichkeiten der KG einzustellen. Eine etwa erforderliche Anpassung der vertraglichen Grundlagen an geänderte Verhältnisse kann (hier: aufgrund des Gesellschaftsvertrags) nur durch Mehrheitsbeschluss erreicht werden, wobei sämtliche Mitgesellschafter aufgrund ihrer Treuepfl...

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