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StuB 17/2002 S. 881

Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats in einer vermögensverwaltenden Holding ohne Arbeitnehmerbeschäftigung?

Die Konzernvermutung im Mitbestimmungsrecht kann gem.  3 Z BR 343/00 (DB 2002 S. 1147) widerlegt sein, wenn keine leitende Tätigkeit der Holding feststellbar ist, die Vorstandsmitglieder der Holding nicht in Vorstand oder Aufsichtsrat der beherrschten Unternehmen vertreten sind und wenn Gegenstand des Unternehmens des herrschenden Unternehmens lediglich die Funktion einer vermögensverwaltenden Holding ist. § 5 Abs. 3 MitbestG setze voraus, dass an der Spitze des Konzerns ein Unternehmen stehe. Dies könne auch eine natürliche Person sein, die nach den Umstän-S. 882den des Einzelfalls eine beherrschende Funktion ausübe (Bezug: § 18 Abs. 1 AktG; § 5 Abs. 3 MitbestG).

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