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BFH 19.03.2002 I R 4/01, StuB 17/2002 S. 876

Berichtigung von Einkünften bei Darlehensgewährung zu unüblich niedrigem Zins

Gewährt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihrer ausländischen Enkelgesellschaft ein Darlehen zu einem unüblich niedrigen Zins, so sind ihre Einkünfte auch dann nach § 1 AStG zu berich- S. 877tigen, wenn die Einkünfte der Enkelgesellschaft bei ihrer deutschen Muttergesellschaft nach Maßgabe der §§ 7 ff. AStG hinzugerechnet werden. Eine Doppelbesteuerung ist dann in der Weise zu vermeiden, dass bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte der Muttergesellschaft eine Gegenberichtigung vorgenommen wird (Bestätigung von Tz. 1.5.2 des BStBl I S. 218)

§ 1, §§ 7 ff. AStG

Praxishinweise: § 1 AStG verlangt eine Berichtigung der Einkünfte bei dem Stpfl., dessen Einkünfte durch die unüblichen Vereinbarungen gemindert worden sind (verhinderter Ertrag). Diese vom Gesetz angeordnete Korrektur kan...

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