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Einkommensteuer; | planwidrige Gesetzeslücke im Hinblick auf die Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (§§ 4 Abs. 1 Satz 5, 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b, 17 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 2 EStG)
Zur Bewertung von Einlagen in Form von Anteilen an einer KapGes hat der entschieden, daß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG eine planwidrige Gesetzeslücke in den Fällen enthält, in denen im Privatvermögen gehaltene, wertgeminderte wesentliche Beteiligungen in ein BV eingelegt werden; der nach § 17 EStG realisierbare Wertverlust darf nicht durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts endgültig verlorengehen. Zur Schließung dieser Lücke - unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Regelungen in §§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b, 17 EStG, ihrem Sinn und Zweck und der Systematik sowie zusätzlich aus Erwägungen der Praktikabilität heraus - führt der BFH aus, daß anstelle des niedrigeren Teilwerts die höheren ursprünglichen Anschaffungskosten anzusetzen sind.