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Umsatzsteuer | USt-Voranmeldung per Telefax
1. Eine dem FA per Telefax übermittelte USt-Voranmeldung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck ist wirksam.
2. Die Verwaltungspraxis, nach der von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei einer bis zu fünf Tage verspäteten USt-Voranmeldung abzusehen ist, wenn der Stpfl. die angemeldete Steuer gleichzeitig mit der Abgabe der Steueranmeldung entrichtet (sog. Abgabe-Schonfrist), ist gerichtlich nicht zu beanstanden.
§ 18 UStG; § 150, § 152 AO 1977
Praxishinweise: Die Verwaltung hat offenbar immer noch Probleme, mit dem Fortschritt auf dem Gebiet der Telekommunikation Schritt zu halten und war deshalb wieder einmal auf Nachhilfe durch die Rechtsprechung angewiesen. Da eine eigenhändige Unterschrift auf der USt-Voranmeldung nicht erforderlich ist und die Abgabe der Voranmeldun...