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Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit von Pensionsanwartschaften
Für den speziellen Fall der Unterbrechung des Dienstverhältnisses eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH hat der (n. v.) entschieden, dass der Geschäftsführer die ihm zugesagte Pension auch dann noch erdienen kann, wenn nach der Unterbrechung des Dienstverhältnisses und der anschließenden Neueinstellung der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage bis zum vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand zwar weniger als zehn Jahre betrage, es aber anderweitig sichergestellt sei, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll.
Praxishinweise: (1) Grds. wird nach der BFH-Rechtsprechung eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erte...