Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 16/2004 S. 752

Sitzverlegung der GmbH ins Ausland

Die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer in Deutschland gegründeten GmbH ins Ausland (hier: Portugal) kann nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen werden. Die neuere Rechtsprechung des EuGH über den Verstoß von nationalen Zuzugsbeschränkungen für EU-ausländische Kapitalgesellschaften gegen die Niederlassungsfreiheit (vgl. zuletzt ZIP 2002 S. 2037 [Überseering] und ZIP 2003 S. 1885 [Inspire Art, vgl. StuB 2003 S. 1002, m. w. N.]) hat hieran nichts geändert (Art. 43, 48 EG, § 4a GmbHG;  3Z BR 175/03, ZIP 2004 S. 806).▶VT 622/04

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen