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StuB 16/2004 S. 752

Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers nach unberechtigter Amtsniederlegung

Ein wichtiger Grund i. S. des § 626 Abs. 1 BGB für die Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrags liegt vor, wenn sich der Geschäftsführer durch eine zwar wirksame, aber als unberechtigt zu qualifizierende Amtsniederlegung der Möglichkeit begibt, die Geschäftsführeraufgaben gerade im Außenverhältnis für die Gesellschaft wahrzunehmen und damit deren rechtsgeschäftlichen Handlungsbereich in für diese unzumutbarer Weise verengt. Eine solche Amtsniederlegung ist auch dann als unberechtigt zu qualifizieren, wenn der Geschäftsführer infolge der Umsetzung an ihn gerichteter Weisungen der Gesellschafterversammlung eine für die Gesellschaft negative Entwicklung befürchtet und sogar mit einem drohenden Zusammenbruch des Unternehmens rechnet (§ 38 GmbHG; OLG Celle, Urteil vom  - 9 U 203/03, GmbHR 2004 S. 425).▶VT 621/04

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