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„Blockabstimmung” bei der Wahl des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft
In einem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil des LG München I vom (5 HK O 10813/03, AG 2004 S. 330) hat dieses in konsequenter Fortführung der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine Blockwahl von Aufsichtsratsmitgliedern dann unzulässig ist, wenn eine Einzelabstimmung beantragt worden ist.▶VT 620/04
▶Praxishinweise: (1) Die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats einer AG fällt, soweit keine satzungsmäßigen Entsendungsrechte (§ 103 Abs. 2 AktG) vorgesehen sind, in die alleinige Zuständigkeit der Hauptversammlung ([HV] § 119 Abs. 1 Nr. 1 AktG). Gleiches gilt für die Entlastung von Aufsichtsratsmitgliedern, und zwar unabhängig von der Bestellungskompetenz (§ 120 Abs. 1 AktG). Von einer Gesamtentlastung im Rahmen einer sog. „Blockabstimmung” spricht man immer dann, wenn über die Entlastung von Organmit...