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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Begründung einer regelmäßigen Arbeitsstätte durch tage- oder stundenweises Aufsuchen einer Baustelle
Erbringt ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung vorübergehend außerhalb der Wohnung und des dauerhaften Mittelpunkts seiner beruflichen Tätigkeit, so begründet er dort auch nach Ablauf von drei Monaten keine (weitere) Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, wenn sich die auswärtige Tätigkeit im Vergleich zur Arbeit an der (bisherigen) regelmäßigen Tätigkeitsstätte als untergeordnet darstellt (insoweit gegen Abschn. 25 Abs. 3 Satz 2 LStR 1984 und 1987, Abschn. 37 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Satz 3 LStR 1990; Bezug: §§ 3 Nr. 16, 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).▶VT 614/04
▶Praxishinweise: (1) Im Streitfall hatten die beim Kläger angestellten Architekten, die ihre wesentliche Tätigkeit im Betrieb des Klägers erfüllten, in wechselndem Umfang (tage- oder stundenweise) Reisen zu den Baustellen unternommen. Der Kläger leistete...