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Einkommensteuer | Anerkennung von Mietverträgen zwischen einer GbR und ihren Gesellschaftern
(1) Eine als Vermieterin auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt (Änderung der Rechtsprechung). (2) Der Mietvertrag zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und einem Gesellschafter ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn und soweit diesem das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 anteilig zuzurechnen ist (Bezug: §§ 179 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977; § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).▶VT 611/04
▶Praxishinweise: (1) Im Streitfall hatten Eheleute eine GbR gegründet, deren Zweck es war, das dem Ehemann zu Alleineigentum gehörende Grundstück zu bebauen und zu vermieten. Es wurde ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichtet und die Eheleute nutzten eine Wohnung zu eigenen...