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Reparaturaufwendungen bei Wohngebäude als Anschaffungskosten?
Werden Baumaßnahmen an einem Gebäude mit mehreren Wohnungen im Anschluss an den Erwerb und vor der erstmaligen Nutzung durchgeführt und wird dabei der Standard einer Wohnung gehoben (wesentlich verbessert), dann führen bereits die damit zusammenhängenden Aufwendungen gem. (BFH/NV 2003 S. 600) zu (Teil-)Anschaffungskosten des Gebäudes gem. § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB. Es ist danach nicht erforderlich, dass durch die Baumaßnahmen der Standard sämtlicher Wohnungen des Hauses gehoben wird. Befinde sich ein Wohngebäude vor der erstmaligen Nutzung nach dem Erwerb wegen eines Schadens nicht in einem vermietbaren Zustand, dann führen die Aufwendungen zur Behebung dieses Schadens zu Anschaffungskosten i. S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB. Unerheblich sei, ob der Schaden bereits bei Erwerb vorhanden war.▶VT 812/03