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Buchwert eines Zuckerrübenlieferrechts
Betreffen Angaben des Stpfl. den Buchwert eines Zuckerrübenlieferrechts und damit die Höhe des Gewinns, so muss das FG sie gem. (BFH/NV 2003 S. 751) unabhängig davon zur Kenntnis nehmen, ob die Lieferrechte nur durch die Aktien oder auch durch einen vom Pauschalwert des Grund und Bodens abgespaltenen Wert verkörpert werden (Bezug: § 6b, § 55 EStG).▶VT 810/03