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Verschmelzung und Pächterwechsel
Der infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) eintretende Pächterwechsel (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) erfüllt gem. (DB 2002 S. 1598) nicht die Voraussetzungen einer Überlassung der Pachtsache an einen Zusammenschluss i. S. des § 589 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Ferner hat der BGH unter Bezug auf § 242 BGB entschieden, dass der infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) eintretende Pächterwechsel allein eine außerordentliche Kündigung des Verpächters aus wichtigem Grund nicht rechtfertige. Eine solche sei nur möglich, wenn die Umwandlung zu einer konkreten Gefährdung der Ansprüche des Verpächters geführt habe; die Darlegungs- und Beweislast dafür obliege dem Verpächter.