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Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG – Aussetzung der Vollziehung
Mit Information vom wurde darauf hingewiesen, dass von Seiten der Finanzverwaltung die gegen den (E) (StuB 2002 S. 298) zugelassene Beschwerde eingelegt worden ist. Darin wird im Einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen nach Auffassung der Verwaltung keine schwerwiegenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 vorliegen bzw. im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen bestehen, dass der Gesetzgeber den halben Steuersatz durch das StSenkErgG in modifizierter Form erst ab dem VZ 2001 wieder eingeführt und einschlägige Veräußerungsfälle der Jahre 1999 und 2000 nicht in die Vergünstigung mit einbezogen hat. Die Vollziehung der Steuerbeschei...