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Umsatzsteuer | Vorliegen eines gemeinschaftsrechtlichen Schadenersatzanspruchs
Vor Ergehen des EuGH Urteils Karlheinz Fischer vom - Rs. C-283/95 (Slg. 1998, 1-3369, UR 1998 S. 384) war unklar, inwieweit Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG die Besteuerung von Glücksspielen verbietet. Ein sich nach den Urteilen Karlheinz Fischer und Linneweber/Akritidis (, C-462/03, Linneweber/Akritidis, Beilage zu BFH/NV S. 94) möglicherweise ergebender Schadenersatzanspruch könnte allenfalls die Schäden abdecken, die nach Ergehen dieser Urteile durch die – möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrige – Aufrechterhaltung der Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG entstanden sind (Bezug: § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 1991; Art. 13 Teil B Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB AAAAB-56958
▶Praxishinweise: Im Streitfall war der Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit streitig. Der BFH stellt klar, dass ein gemeinschaftsrechtlicher Schadenersatzanspruch nur dann be...