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Anfechtung eines Bargeschäfts
Eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung i. S. des § 3 Abs. 2 AnfG ist bei einem Bargeschäft nicht gegeben. Obwohl in dem AnfG eine dem § 142 InsO entsprechende Vorschrift fehlt, kommt aber auch bei einem Bargeschäft eine Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung gem. § 3 Abs. 1 AnfG in Betracht (, ZinsO 2004 S. 452).▶VT 601/04