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Kein Gestaltungsmissbrauch bei Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft im europäischen Ausland
(1) Die nicht nur vorübergehend angelegte Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuerten Ausland innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (hier: an einer gemeinschaftsrechtlich geförderten sog. IFSC-Gesellschaft in den irischen Dublin Docks) ist jedenfalls nicht deshalb missbräuchlich i. S. des § 42 Abs. 1 AO 1977, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft erfolgt (Bestätigung der , BStBl 2001 II S. 222 = StuB 2000 S. 326, und I R 117/97, BFH/NV 2000 S. 824). (2) Einkünfte aus Dividenden werden nach Art. XXIII Abs. 2 Buchst. a DBA-Irland auch dann von der deutschen Steuer freigestellt, wenn die Dividenden von einer irischen „Unlimited Company having a share capital” ausgeschüttet we...BStBl 2001 II S. 222BStBl I S. 698