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Einkommensteuer | Kein ermäßigter Steuersatz bei sog. „Buy-Out”-Vergütung
Wird der Vertrag eines Drehbuchautors mit einer Produktionsgesellschaft dahingehend geändert, dass die Vergütung für die Ausarbeitung von Drehbüchern einer Fernsehserie, die bislang von der Zahl der ausgestrahlten Sendungen abhing, nur noch einmal für jedes gelieferte Drehbuch gezahlt wird (sog. „Buy-Out”-Vergütung), so unterliegt die Vergütung nicht dem ermäßigten Steuersatz (§ 24 Nr. 1, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG).▶VT 563/04
▶Praxishinweise: Eine begünstigte Entschädigung liegt vor, wenn eine Ersatzleistung zum Ausgleich eines Schadens erbracht wird. Von einer Entschädigung kann aber überhaupt nicht gesprochen werden, wenn es sich um eine besondere Form der Honorierung einer Leistung handelt. Es wird ausschließlich die erbrachte Leistung honoriert und kein Schaden ausgeglichen. Dies ist a...