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StuB 15/2003 S. 719

Ausschließungsklage gegen einen GmbH-Mitgesellschafter

Der Senat hält daran fest, dass ein – in der Satzung einer GmbH nicht vorgesehener – Gesellschafterbeschluss über die Erhebung einer Ausschließungsklage gegen einen Mitgesellschafter aus wichtigem Grund in Anlehnung an § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG einer qualifizierten Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen (unter Ausschluss derjenigen des Betroffenen) bedarf (Bestätigung von BGHZ 9 S. 157, 177 = NJW 1953 S. 780). Eine mit der Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluss verbundene Beschlussfeststellungsklage (§ 248 AktG analog) ist unzulässig, wenn durch den angefochtenen Beschluss einem entsprechenden Beschlussantrag stattgegeben und das Abstimmungsergebnis vom Versammlungsleiter förmlich festgestellt worden ist ().▶VT 803/03

Praxishinweise: Soweit der Rspr. des...

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