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StuB 15/2003 S. 703

AfA beim Updating von Standardsoftware

Kosten für den Erwerb eines Updates für Standardsoftware sind gem. rkr. (EFG 2003 S. 601) Betriebsausgaben/Werbungskosten. Eine zusätzliche Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung auf die noch nicht vollständig abgeschriebene Software sei nicht möglich. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Standardsoftware müsse sich im Regelfall an der von Hardware orientieren (Bezug: § 7 Abs. 1 EStG).▶VT 755/03

Hinweise: Zu dieser Entscheidung wird in einer der kommenden Ausgaben der StuB ausführlich Stellung genommen.

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