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BFH 26.02.2002 VIII R 92/98, StuB 15/2002 S. 772

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des Kindergelds im Jahr 1996

1. § 66 Abs. 1 EStG in der für das Kalenderjahr 1996 gültigen Fassung, wonach das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 200 DM beträgt, ist verfassungsgemäß. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder genügt.

2. Der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) verpflichtet den Gesetzgeber nicht, Eltern unabhängig von ihrer Bedürftigkeit für jedes Kind staatliche Hilfen in gleicher Höhe zu gewähren.

§ 66 Abs. 1, § 32 Abs. 6, § 31 EStG 1996; Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG

Praxishinweise: Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber zur Freistellung des Existenzminimums der Kinder von der ESt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Verpflichtung zur Zahlung e...

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