Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 11.06.2002 IX R 79/97, StuB 15/2002 S. 770

Einkommensteuer | Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalbehörde

Die von der Denkmalbehörde nach § 82i EStDV (heute: § 7i EStG) erteilte Bescheinigung ist nur bindend, wenn die Höhe der begünstigten Aufwendungen aus ihr ersichtlich ist.

§ 82i EStDV

Praxishinweise: Die Bescheinigung der Denkmalbehörde stellt einen Grundlagenbescheid i. S. der §§ 171 Abs. 10 und 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1997 dar. Die Bindungswirkung bezieht sich dabei auf die Denkmaleigenschaft und Art und Umfang der begünstigten Aufwendungen. Art und Umfang der Aufwendungen können aber nur durch deren konkrete Bezeichnung bindend bescheinigt werden. Eine Vorlage der Belege nur beim FA kann keinesfalls die Bescheinigung der Denkmalbehörde ersetzen.

– erl –

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen