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Körperschaftsteuer | Keine KSt-Pflicht einer Vor-GmbH
Gem. rkr. (EFG 2003 S. 1330) ist eine Vor-GmbH nicht körperschaftsteuerpflichtig, wenn die Eintragung im Handelsregister scheitert und der Geschäftsbetrieb auch noch nach Aufgabe der Eintragungsabsicht fortgeführt wird (Bezug: § 1 Nr. 1 KStG; § 1 Abs. 2 HGB; § 11 GmbHG; § 11 GewStG; §§ 421, 427 BGB; §§ 69, 179, 180, 191 AO).▶VT 538/04
▶Praxishinweise: (1) Zwei natürliche Personen schlossen einen Vertrag über die Errichtung einer GmbH und beantragten in unmittelbarem Anschluss daran deren Eintragung in das Handelsregister. Zugleich wurde die vorgesehene gewerbliche Tätigkeit, der Betrieb eines Transportunternehmens, aufgenommen. Das Amtsgericht lehnte die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ab. Von der Möglichkeit, die der Eintragung in das Handelsregister entgegenstehend...