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Auskunftspflicht des Vorstands über den Inhalt des Abhängigkeitsberichts
Der Inhalt des Abhängigkeitsberichts gehört nicht zu den Angelegenheiten einer abhängigen Gesellschaft, über die der Vorstand den außenstehenden Aktionären in der Hauptversammlung Auskunft zu geben hat (§§ 311, 312, 171 Abs. 2, 131 AktG, OLG Frankfurt/M., Beschluss vom - 20 W 449/93, ZIP 2003 S. 761).▶VT 752/03