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Erlass unberechtigt ausgewiesener Steuer
1. Eine bei unberechtigtem Steuerausweis in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 3 UStG entstandene Steuer ist nach § 227 AO 1977 (zwingend) wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, soweit der von dem Rechnungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht und der entsprechende Betrag an den Fiskus tatsächlich zurückgezahlt worden ist (vgl. , BFHE 194 S. 517 = StuB 2001 S. 566).
2. Der Gesichtspunkt der Erlassunwürdigkeit des Stpfl. spielt insoweit keine Rolle. Er kann nur bei der Prüfung eines Erlasses aus persönlichen Billigkeitsgründen Bedeutung haben.
§ 227 AO 1977; § 14 Abs. 3 UStG
Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde ergangen, und der BFH hat den Rechtsstreit gem. § 116 Abs. 6 FGO zur anderweitigen Verhandlung an das FG zurück...