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Einkommen-/Lohnsteuer | Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil?
Die im betrieblichen Interesse (einheitliches Erscheinungsbild der Mitarbeiter) des Arbeitgebers kostenlose Überlassung von Hemden und Blusen an Arbeitnehmer stellt keine Zuwendung eines geldwerten Vorteils dar. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Kleidung auch privat getragen werden könnte. Dies hat das entschieden.▶ NWB KAAAB-52497