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„@-Zeichen” als Firmenbestandteil
Das @-Zeichen wird inzwischen bei einem beachtlichen und weiter zunehmenden Teil der Verkehrskreise nicht mehr als Bildzeichen, sondern als Wortzeichen mit spezifischer Bedeutung, vergleichbar den schon lange firmenüblichen Zeichen „&” sowie „+”, aufgenommen; es ist somit als Firmenbestandteil eintragungsfähig (§ 4 GmbHG; , GmbHR 2004 S. 428).▶VT 523/04